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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vivo Physiotherapie AG für das VIVO Training

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der Cobbaert + Cobbaert AG (im Folgenden «VIVO Training» genannt), Carl-Spitteler-Strasse 70, 8053 Zürich und ihrer Kund*innen. Für bestimmte Dienstleistungen von VIVO Training gelten besondere Bestimmungen.

1. Die gültige Mitgliedschaft berechtigt die Kundin / den Kunden, die zur Verfügung stehenden Trainingsanlagen und Trainingsgeräte während der regulären Öffnungszeiten von VIVO Training zu benutzen. VIVO Training behält sich ausdrücklich das Recht vor, jederzeit Änderungen der Öffnungszeiten des Trainingsbereichs vorzunehmen, ohne dass eine Rückzahlung, Teilrückzahlung, eine Gutschrift oder eine andere Kompensation daraus abgeleitet werden kann.

 

2. Die Mitgliedschaft ist persönlich. Grundsätzlich sind Trainingsabonnements nicht übertragbar.

 

3. Der Mitgliederbeitrag ist vollständig und im Voraus zu entrichten. Geht der vereinbarte Betrag nicht rechtzeitig bei VIVO Training ein, wird die Kundin / der Kunde gemahnt. Die erste Mahnung in Form einer Zahlungserinnerung ist kostenlos. Für weitere Mahnungen fallen folgende Gebühren an: 1. Mahnung CHF 20, 2. Mahnung CHF 50, danach folgt das Inkasso. Nach der 2. unberücksichtigten Mahnung behält sich VIVO Training das Recht vor, die Nutzung der Angebote und Leistungen von VIVO Training einzustellen und der Kundin / dem Kunden die Trainingserlaubnis zu entziehen, bis die offenen Monatsraten inklusive aufgelaufener Mahngebühren beglichen sind. Bei Nichteinhalten von Vertragsbedingungen behält sich VIVO Training zudem das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

 

4. Eine Mitgliedschaft von Jugendlichen (ab 16 Jahren) ist mit schriftlicher Einwilligung eines*einer Erziehungsberechtigten möglich. 

5. Die Benutzung der Trainingsanlagen und Trainingsgeräte von VIVO Training erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Seitens VIVO Training wird jede Haftung für Schäden bei Unfällen, Verletzungen und/oder Krankheiten ausdrücklich abgelehnt. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache der Kundin / des Kunden. Für den Verlust von Wertgegenständen in den Räumlichkeiten von VIVO Training wird keine Haftung übernommen.

 

6. Die Kundin / der Kunde ist verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten und den Anweisungen des Personals von VIVO Training Folge zu leisten. Ein Exemplar der Hausordnung ist im Trainingsbereich frei zugänglich und gut sichtbar aufgehängt. Allfällige Änderungen und/oder Ergänzungen der Hausordnung werden jeweils an der Infowand mitgeteilt und gelten mit dem Datum des Aushangs als fester Bestandteil des Vertrags. Im Falle eines Verstosses gegen die Hausordnung und/oder bei Nichtbefolgung von Anweisungen des Personals ist VIVO Training berechtigt, nach vorgängig erfolgter Mahnung den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen; ein Rückforderungsanspruch von Seiten der Kundin / des Kunden ist ausgeschlossen. Die Kundin / der Kunde haftet für die von ihm verursachten Schäden an Trainingsanlagen und Trainingsgeräten sowie für den Verlust von Leihgegenständen (Wert gemäss Verkaufspreis). Sie/er muss VIVO Training die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich ersetzen.

 

7. Aus der Nichtbeanspruchung des Leistungsangebotes von VIVO Training durch die Kundin / den Kunden ergibt sich kein Anspruch auf volle oder teilweise Rückerstattung des entrichteten Geldbetrages. Bei einem triftigen Grund (Umzug, schwerwiegende Krankheit) kann die Kundin / der Kunde durch Vorlegen eines Arztzeugnisses das Abo an eine Person ihrer/seiner Wahl abtreten.

8. Bei zeitlich limitierten Abonnements werden in folgenden Fällen Zeitgutschriften erteilt: Krankheit oder Unfall, mit einer daraus resultierenden Abwesenheit von mehr als 4 Wochen durch Vorlegen eines Arztzeugnisses. VIVO Training behält sich das Recht vor, für das Gutheissen einer Zeitgutschrift weitere Dokumente (z. B. Arztzeugnis) einzufordern.

 

9. Jedes Mitglied ist verpflichtet mitgebrachte Kleidung und Wertgegenstände in den dafür vorgesehenen Schränken einzuschliessen.

 

10. Kund*innen und Drittpersonen ist es untersagt, ohne ausdrückliche, schriftliche Ermächtigung von VIVO Training in den Räumlichkeiten von VIVO Training entgeltlich oder unentgeltlich Waren anzubieten oder Dienstleistungen zu erbringen.

 

11. Die verfügbaren Trainingsgeräte von VIVO Training stehen den Kund*innen mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen sowie von Revision, Reinigung, Umbau, Sanierung etc. täglich während der Betriebszeiten zum nicht exklusiven Gebrauch zur Verfügung.

 

12.  Aus betriebsnotwendigen Schliessungen und/oder aus Angebots- oder Betriebszeiten-Änderungen entsteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlte Entschädigung oder auf eine kostenlose Verlängerung des Vertrags.

 

13. VIVO Training bietet den Kund*innen die Möglichkeit, die Trainingsräume auch ausserhalb der betreuten Öffnungszeiten zu benutzen. Trainierende, die dieses Angebot nutzen möchten, sind verpflichtet, sich an die entsprechenden Weisungen (siehe Punkt 14) zu halten. Das unbetreute Training ist nur zu den kommunizierten Zeiten möglich (kein 24-Stunden-Betrieb).

 

14. Es gelten für das unbetreute Training bei VIVO Training folgende Weisungen:

  • VIVO Training bietet den Kund*innen die Möglichkeit, während unbetreuter Zeiten selbstständig zu trainieren. Da keine Betreuungsperson anwesend ist, birgt diese Trainingsform gewisse Risiken in sich. Die Kundin / der Kunde ist sich dessen bewusst und bestätigt hiermit, sich an folgende Anweisungen zu halten:

  • Der Zutritt zum Gebäude und zum Trainingscenter erfolgt via RFID-Armband. Bei Verlust oder Beschädigung des RFID-Armbands zahlt der Kunde CHF 25.-. Der Zutritt zum Gebäude berechtigt nur zum Zutritt zu den Räumlichkeiten von VIVO Training. Es ist nicht gestattet, andere Räumlichkeiten im Gebäude an der Witikonerstrasse 289 zu betreten. Der Zutritt zu VIVO Training ist jeweils bis 60 Minuten vor der Schliessung möglich.

  • Das Center darf auch während der unbetreuten Zeiten nur zu bestimmungsgemässen Zwecken benutzt und ausschliesslich im Zustand vollumfänglicher Urteilsfähigkeit sowie in guter körperlicher Verfassung betreten werden. Insbesondere ist der Zutritt und die Benutzung nach dem Konsum von Alkohol oder von sonstigen, die Urteilsfähigkeit oder die körperliche Leistungsfähigkeit einschränkenden Substanzen verboten (mit Ausnahme der VIVO Training bekannten Medikamente).

  • Sollte die Kundin / der Kunde unter erhöhten Blutdruckwerten leiden oder Medikamente gegen hohen Blutdruck einnehmen, verpflichtet sie/er sich, eine Bestätigung des Arztes darüber einzuholen, dass sie/er unbetreut trainieren darf. Ein Defibrillator ist an der Wand hinter dem Trainerpult angebracht, während sich auf dem Boden dahinter ein Erste-Hilfe-Koffer befindet. Die Notfallnummern befinden sich auf dem Pult neben dem Telefon.

  • Der Unterzeichnete stellt sicher, dass sich keine Dritten mit seiner Mitgliedskarte etc. Zugang zum VIVO Training verschaffen. Es ist auch untersagt, Kinder oder Nichttrainierende mit ins Training zu nehmen.

  • VIVO Training empfiehlt, in den unbetreuten Zeiten auf das Training mit Hanteln und Kleingeräten zu verzichten. Wenn die trainierende Person auf dem Laufband trainiert, verpflichtet sie sich, mit der Sicherheits-Notstopp-Schnur des Gerätes zu trainieren. 

  • Der/die Unterzeichnete willigt ein, dass eine Videoüberwachung der Zutritte und Ausgänge sowie der gesamten Trainingsfläche stattfindet und diese Daten zur Überprüfung der Einhaltung der Nutzungsbedingungen und zum Nachweis von Verstössen gespeichert werden.

15. Datenschutz / Einwilligung zur Datenbearbeitung: Alle gegenüber VIVO Training gemachten Angaben werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zum Zweck der Abwicklung des vorliegenden Vertragsverhältnisses genutzt. Daten werden nicht an Drittperson weitergegeben. Ausgenommen davon sind die Prüfung der Bonität durch einen externen Partner sowie das Einleiten des Inkassos.

16. Informationspflicht: Die Kundin / der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail) sowie Änderungen des Gesundheitszustandes bzw. neue ärztliche Behandlungen innerhalb von 14 Tagen an VIVO Training mitzuteilen.

17. Änderungen Vertragsbestimmungen/Hausordnung: Die Kundin / der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der Vertragsbestimmungen und der Hausordnung vorbehalten bleiben und dass ihr/ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Die aktuellen Vertragsbestimmungen und die Hausordnung sind jederzeit auf www.vivophysio.ch ersichtlich.

18. Anwendbares Recht: Es gilt materielles schweizerisches Recht.

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